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Bayern: Stichprobenprüfung bei Corona-Soforthilfen

Niederbayern - pm (16.03.2022) In den nächsten Wochen erhalten zufällig ausgewählte Soforthilfeempfänger Post von der Regierung von Niederbayern. Nach den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr bitten alle Regierungen einzelne Empfänger, das Bestehen der Voraussetzungen für die 2020 erhaltene Soforthilfe mithilfe eines Fragebogens darzulegen.

Zu diesen Voraussetzungen zählt insbesondere, dass die erhaltene Soforthilfe den tatsächlichen Liquiditätsengpass im entscheidenden Zeitraum nicht übersteigen darf.

Diese Stichprobenprüfung wurde zwischen Bund und Ländern verbindlich vereinbart. Die Soforthilfen wurden in den ersten Monaten der Corona-Pandemie als Billigkeitsleistung für kleine Unternehmen, Freiberufler und Soloselbständige gewährt. Sie halfen den Empfängern, die nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckten betrieblichen Unkosten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten begleichen zu können.

In Niederbayern haben insgesamt 24.199 Soforthilfeempfänger rund 223 Mio. €uro erhalten.

Weiterführende Informationen zu den Corona-Soforthilfen sowie zu etwaigen Rückzahlungspflichten finden sich auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

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