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NGG rät Beschäftigten zum Weihnachtsgeld-Check

Weihnachtsgeld

Mit Tarifvertrag höhere Chancen auf Sonderzahlung – auch Minijobber profitieren - Foto: Alireza Khalili

Landshut - pm (15.12.2022) Der Countdown zum Jahresende läuft – und damit auch der Endspurt fürs Weihnachtsgeld: Beschäftigte in Landshut sollen prüfen, ob sie zu Weihnachten Anspruch auf die Sonderzahlung haben. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Ob den Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zusteht, ist in den meisten Tarifverträgen geregelt, wie im Gastro-Branche und im Bäckerhandwerk. Und trotzdem lassen viele Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister ihr Personal leer ausgehen“, so Kurt Haberl von der NGG.

Das Weihnachtsgeld komme in der Regel mit der November-Lohnabrechnung aufs Konto.

Insbesondere für die rund 5.170 Menschen, die in Landshut laut Arbeitsagentur lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check. „Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung“, erklärt Haberl. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich nach der jeweiligen Arbeitszeit. Auch Auszubildende würden häufig um das Weihnachtsgeld gebracht – gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe.

Im Zweifelsfall lohne sich ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Kurt Haberl. Die NGG-Region Niederbayern informiert Beschäftigte der Lebensmittelherstellung und der Gastronomie über das Weihnachtsgeld: 0871 14 3 42-0 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Wer nach Tarifvertrag arbeite, habe beim Weihnachtsgeld grundsätzlich die besseren Karten, betont Haberl. Er verweist dabei auf die neuesten Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung. Danach erhalten 79 Prozent der Beschäftigten, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, die Extra-Zahlung. Zum Vergleich: Dort, wo kein Tarifvertrag gilt, sind es nur 42 Prozent.

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