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Inzidenz seit fünf Tagen unter 50 - Testpflicht und Ausgangsbeschränkung passé

Bistro 74 AltsstadtWie hier beim Bistro 74 in der Altstadt empfangen die Gastronomen ihre Gäste unter freiem Himmel. Daniel (Inhaber) und DJ Adrian bewirten bis 22 Uhr inklusive Turmblick. - Foto: W. Götz

Landshut - pm (02.06.2021) Mit dem gestrigen Tag sind in der Stadt Landshut die Inzidenzwerte den entscheidenden fünften Tag unter den Wert von 50 gefallen. Was das für den Einzelhandel, die Gastronomie, Sport und Bürger bedeutet, hat das Amt für Wirtschaftförderung unter der Leitung von Michael Luger zusammengefasst. Hier die Details und die aktuelle Allgemeinverfügung die ab Donnerstag, 3. Juni (Feiertag) bzw. Freitag, 4. Juni voraussichtlich gelten:

Einzelhandel:

Einzelhandel regulär geöffnet, ohne Termin und Test.

Außengastronomie

Außengastronomie ohne Test, ein Hausstand und ein weiterer Hausstand, maximal 5 Personen an einem Tisch

Sport:

  • Sport ohne Test:
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich
  • Kontaktsport im Außenbereich (max. 25 Personen)
  • Freibad und Fitnessstudio (nur mit Termin)

Kinder unter 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen.

Ausgangsbeschränkung:

keine Ausgangsbeschränkung mehr

Lesen Sie hier die aktuelle Allgemeinverfügung der Sradt Landshut

Die aktuell gültigen Regelungen finden Sie immer auf der Homepage der Stadt Landshut unter: https://www.landshut.de/leben/gesundheit/informationen-zum-coronavirus

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