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Jetzt beantragen: Staatliche Förderung von Wohnraum für Behinderte oder für Umbau

aa an behinderte zweiDer Freistaat Bayern und die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (Bayern Labo) unterstützen vor allem junge Familien mit mittlerem Einkommen beim Bau oder Kauf eines eigenen Hauses oder einer Wohnung. Sie bieten ihnen dazu Förderkredite sowie Zuschüsse aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm. Außerdem werden behindertengerechte Umbaumaßnahmen von bestehendem Wohnraum gefördert.

Interessenten, die einen Hausbau, den Kauf einer Immobilie oder einen behindertengerechten Umbau planen, können sich ab sofort im Amt für Bauaufsicht und Wohnungswesen der Stadt melden. - Voraussetzung für eine Förderung ist die Einhaltung von Einkommensgrenzen. Bei einem Vier-Personen-Haushalt entspricht dies zum Beispiel einem Bruttoeinkommen von circa 62.000 Euro, eventuell kommen noch Erhöhungsbeträge, beispielsweise für Schwerbehinderte oder junge Ehepaare hinzu.

Der Baubeginn beziehungsweise das Abschließen des Kaufvertrages darf erst nach Zustellung des Bewilligungsbescheides erfolgen. Es sind mindestens 15 Prozent Eigenkapital der Gesamtkosten notwendig.

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählt die Schaffung von Eigenwohnraum durch Neubau, Gebäudeänderung und Gebäudeerweiterung; der Kauf eines Neubaus (Ersterwerb) oder Erwerb von vorhandenem Wohnraum (Zweiterwerb) in Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen. Die Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung, beispielsweise der Einbau von behindertengerechten sanitären Anlagen, der Einbau eines Aufzuges, eines Treppenlifts oder einer Rampe für Rollstuhlfahrer. Behindertengerechte Anpassungsmaßnahmen werden mit einem leistungsfreien Darlehen von höchstens 10.000 Euro gefördert.

Interessenten wird vor Antragstellung ein Beratungsgespräch empfohlen, um unter anderem die Möglichkeiten der staatlichen Förderung, die Gesamtfinanzierung und Einkommensgrenzen abzuklären.

Auskünfte erteilt das Amt für Bauaufsicht und Wohnungswesen; Ansprechpartner:

Eleonore Kircher, Telefon: 0871/88-1484;

Gertrud Schalk, Telefon: 0871/88-1836;

Josef Tschannerl, Telefon: 0871/88-1849.

Antragsunterlagen erhalten Interessierte ebenfalls im Amt für Bauaufsicht und Wohnungswesen, Bewilligungsstelle für Wohnraumförderung, Rathaus II, Luitpoldstraße 29. Öffnungszeiten sind montags, dienstags, donnerstags von 9 bis 12 Uhr; mittwochs von 14 bis 16 Uhr und nach Vereinbarung.

 

Bernhard Schindler Wolfgang Bosbach

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