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Verkehrsregelung zur Fußballiade 4.-7.juni

aa an fußiade.breit

Die Werbetrommel wird seit Wochen für das viertägige Fußbalfestival gerührt. 10.000 Besucher werden erwartet. Die Innenstadt wird zur Erlebnis-Meile.

Nur noch zehn Tage, dann ist es soweit. Der Bayerische Fußballverband führt ab Donnerstag, 4. Juni, bis Sonntag, 7. Juni, in Landshut die „1. Fußballiade" durch. Neben den in den Sportstätten und auf der Ringelstecherwiese stattfindenden sportlichen Aktivitäten findet innerhalb der Fußgängerzone Altstadt/Theaterstraße/Ländtorplatz auch eine „Fußballmeile" mit Bewirtungsstationen und sonstigen Aktionen statt. In den jeweiligen Veranstaltungsbereichen kann es daher zu Verkehrseinschränkungen kommen.

Sperrbereich:

Der Fußgängerzonenbereich Altstadt/Theaterstraße/Ländtorplatz wird von

Donnerstag, 4. Juni, 13 Uhr, bis Sonntag, 7. Juni, 18 Uhr, zwischen den

Einmündungen Grasgasse und Spiegelgasse für jeglichen Fahrverkehr gesperrt.

Betroffen von den Sperrungen sind auch die angrenzenden Nebenstraßen wie die

Ländgasse, Steckengasse und die Schirmgasse. Der Verkehr wird während der

Sperrzeiten der Fußgängerzonenregelung entsprechend über die Grasgasse

beziehungsweise die Spiegelgasse geleitet.

Lieferverkehr:

Der Lieferverkehr ist an den Werktagen von 6 bis 10 Uhr zulässig; auch das

Befahren der Straßenzüge untere Ländgasse/obere Ländgasse ist an sämtlichen

Veranstaltungstagen in der Zeit von 6 bis 12 Uhr uneingeschränkt möglich.

Ansonsten können notwendige Liefertätigkeiten über die angrenzenden

Nebenstraßen durchgeführt werden.

Taxistände:

Der Taxistandplatz „Obere Altstadt" muss am Donnerstag, 4. Juni, von 11 bis 16 Uhr,

(Eröffnungseinzug) an den Dreifaltigkeitsplatz verlegt werden und daran

anschließend, also ab Donnerstag, 4. Juni, 16 Uhr, bis Sonntag, 7. Juni, 18 Uhr, in

die obere Altstadt im Einmündungsbereich Ländgasse.

Bewohnerparkzonen:

Zur Bereitstellung von Rettungsfahrzeugen und Lieferzonen wird von Donnerstag, 7

Uhr, bis Sonntag, 18 Uhr, die Bewohnerparkzone Grasgasse in die Neustadt verlegt

und zwar im Bereich zwischen der Grasgasse und der Steckengasse. Für die

Bewohnerparkzonen „Untere Ländgasse" und „Obere Ländgasse" ist das Anfahren

der Zonen nur zeitlich beschränkt möglich.
Seite 2 von 2

Rathaus der Stadt Landshut, Pressestelle, Altstadt 315, 84028 Landshut, Verfasser: Wieslawa Waberski,

Telefon 0871/881380, Fax 0871/24570, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Seite 2 von 2

Eröffnungseinzug am 4. Juni:

Aufgrund des am Donnerstag von circa 15.30 bis 17 Uhr stattfindenden großen

Eröffnungseinzugs ist entlang dem Geh- und Radweg Preysingallee/Isarpromenade,

dem Ländtorplatz, der Oberen Ländgasse, dem Dreifaltigkeitsplatz sowie der Altstadt

mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen. Der Verkehr, die Fußgänger und

Radfahrer werden während dieser Zeit durch die Feuerwehr entsprechend

hingewiesen und soweit erforderlich umgeleitet. Ebenso gilt von 15 bis 17 Uhr für die

gesamte „Bewohnerparkzone Obere Ländgasse" ein absolutes Haltverbot.

Parkplätze:

Neben den sonstigen Parkflächen können die Besucher des Festes während der

gesamten Veranstaltungszeit zusätzlich den Parkplatz der Finanzbehörden (Anfahrt

über die Maximilianstraße und die Bauhofstraße) sowie den Parkplatz bei den

Justizbehörden (Anfahrt über die Gestütstraße) kostenlos nutzen.

Aber auch die bewirtschafteten Parkhäuser „An der Freyung" in der Gestütstraße und

„Altstadt-Zentrum" auf der Mühleninsel haben zu den Veranstaltungstagen ebenso

wie die Tiefgarage beim „City-Center" sowie der am Isargestade gelegene Parkplatz

der Rentenversicherung geöffnet.

Die Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Veranstalter bitten alle Kraftfahrer, die

angeordneten Verkehrsmaßnahmen zu beachten und, soweit möglich, auf den

fahrbaren Untersatz zu verzichten.
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